50389 Wesseling - Koi-Sachverständiger Jungnischke
50389 Wesseling - Koi-Sachverständiger Jungnischke
Koi-Consult
Dipl.- Ing. Robert Jungnischke
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK zu Köln
Trierer Weg 36
50389 Wesseling
www.koi-consult.de
info@koi-consult.de
Facebook/Robert-Jungnischke
Öffnungszeiten:
nach Absprache
Telefon: 02236-82730
Telefax: 02236-843908
Mobil: 0160-97373974
Koi-Consult - Beschreibung
Koi u. Koi-Teich Sachverständiger Robert Jungnischke
Mein Name ist Robert Jungnischke. Ich bin seit 2004 Sachverständiger und seit 2009 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Sachgebiet:
- Koi-Haltung
- Koi-Teichbau
- Koi-Bewertung
und ich bin Koi-Wertungsrichter der ZNA (ZEN NIPPON AIRINKAI)
Neben meiner gutachterlichen Tätigkeit für Gerichte, Versicherungen und Privatpersonen, biete ich Weiterbildungsangebote für Koiteichbauer, Galabauer, Koihändler und Koihalter an.
Ich plane hochwertige Teichanlagen und begleite sie auf Wunsch auch während der gesamten Bauphase, mehr.
Neben dem Bau neuer Anlagen ist ein großer Teil meiner Arbeit die Optimierung bestehender Koiteiche.
Auf dieser Internetseite finden sie wertvolle Tipps zur Koi-Haltung, dem Koi-Teichbau und der Koi-Pflege. Unter downloads finden sie weiterführende Infos.
Wenn sie überprüfen möchten, ob ihr Koiteich richtig gebaut wurde, so finden sie hier die Infos dazu. Aber Achtung, diese Infos sind erst für Koiteiche in diesem Jahr (2015) gültig, möchten sie infos zur guten fachlichen Praxis des Koiteichbaus aus früheren Jahren, so sprechen sie mich bitte an info@koi-consult.de oder per Telefon +40 160 97373974
Ich arbeite bundesweit und im deutschsprachigen Ausland. Auch andere Länder sind kein Problem, wenn es einen Übersetzer gibt. Mein weitester Einsatz war in Indonesien. Ich selbst spreche neben deutsch leider nur Englisch, für den Rest benötige ich einen Übersetzer.
Neben meiner Arbeit mit Koi bin ich auch im Bundesverband Aquakultur als Teilbereichsleiter Süßwasseraquakultur tätig.
"Geprüfter Sachverstand für alles, was mit Koi zu tun hat."
Ein Kleiner Exkurs ins Sachverständigenwesen, Quelle Internetseite der IHK Köln:
"Was macht den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus"?
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland nicht geschützt.
Die Folge: Auch Gutachter ohne nachweisliche Qualifikation können sich als Sachverständige bezeichnen.
Um besonders sachkundige und persönlich geeignete Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht der Gesetzgeber die öffentliche Bestellung und Vereidigung vor. Er hat mit dieser Aufgabe die Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft, das heißt Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern und in zahlreichen Bundesländern auch Architekten- und Ingenieurkammer betraut.
Durch die öffentliche Bestellung wird einem Sachverständigen eine herausgehobene Qualifikation, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bescheinigt. Um sie zu erhalten, müssen sich Sachverständige einem aufwändigen und qualitativ hochwertigen Überprüfungsverfahren unterziehen. Auch während ihrer Tätigkeit steht ihre Arbeit unter der ständigen Aufsicht der für sie zuständigen Industrie- und Handelskammer. Das bedeutet auch, dass bereits bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den Anforderungen genügt oder begründete Zweifel an ihrer persönlichen Eignung aufkommen".
Ich würde mich freuen, wenn ich ihnen helfen kann.