Rechnungspositionen nach dem Steuergesetz 2003
Rechnungspositionen nach dem Steuergesetz 2003
Nach dem Steueränderungsgesetz 2003 muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten:
1. Name und Anschrift der Praxis
2. Name und Anschrift des Kunden
3. das Datum der Erbringung der Leistung
4. Rechnungsdatum
5. fortlaufende Rechnungsnummer
6. Tierart für die die Leistung erbracht worden ist
7. die Diagnose
8. die berechnete Leistung
9. den Rechnungsbetrag
10. die Umsatzsteuer
Zahlungsziel im Falle einer Zahlung vor Rechnungserstellung sowie die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.