Gebührenordnung für Tierärzte - GOT - Teil A
GOT - Teil A Inhaltsverzeichnis
Gebührenordnung für Tierärzte (Tierärztegebührenordnung - GOT)
Gebührenverzeichnis für tierärztliche Leistungen
Teil A - Grundleistungen
Die Gebühren für Grundleistungen bei landwirtschaftlich genutzten Tieren bemessen sich nach dem Einfachen nachstehender Sätze, dies gilt nicht für Leistungen, die bei Nacht (zwischen 19.00 und 7.00 Uhr) und während der Zeit des Bereitschaftsdienstes an Wochenenden (samstags 13.00 Uhr bis montags 7.00 Uhr) und Feiertagen erbracht werden.
Teil A - Grundleistungen - GOT
Teil A - Grundleistungen |
lfd. Nr. |
Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung | |
Eingehende Anamneseerhebung oder Beratung | |
Allgemeine Untersuchung mit Beratung | |
Folgeuntersuchung im gleichen Behandlungsfall mit Beratung | |
Eilbesuche | |
Bestandsuntersuchung | |
Anwesenheit bei Veranstaltungen | |
Stationäre Unterbringung | |
Überwachung von Intensivpatienten |