G 2.6 - Teil C - Organsysteme
Gebührenverzeichnis für tierärzliche Leistungen
GOT - 5. Geschlechtsapparat, Milchdrüse
G 2.6 - Instrumentelle Samenübertragung bei Einzeltieren
Die Gebühren für die instrumentelle Samenübertragung sind Pauschalen für die Erstbesamung nicht genossenschaftlich oder in vergleichbarer Weise durch Verträge erfasster Tiere.
Zusätzlich darf nur Wegegeld erhoben werden. Die Kosten für die Gestellung des Samens sind nicht eingeschlossen. Sind zwischen Besamungsorganisationen und tierärztlichen Organisationen Pauschalen für die instrumentelle Samenübertragung vereinbart, so treten diese an die Stelle nachstehender Sätze.
Teil C - Organsysteme - G 2.6
ldt. Nr. |
Organsysteme - Teil C |
1-fach |
2-fach |
3-fach |
G 2.6 |
Instrumentelle Samenübertragung bei Einzeltieren | |||
a) Pferd |
34,36 € |
68,72 € |
103,08 € | |
b) Rind |
22,90 € |
45,80 € |
68,70 € | |
c) Schwein |
22,90 € |
45,80 € |
68,70 € | |
d) Schaf, Ziege |
20,05 € |
40,10 € |
60,15 € | |
e) Hund |
34,36 € |
68,72 € |
103,08 € | |
f) Geflügel, Kaninchen 1. bis 10. Tier (je Tier) |
3,44 € |
6,88 € |
10,32 € | |
jedes weitere Tier |
1,14 € |
2,28 € |
3,42 € | |
Zuschlag für die instrumentelle Samenübertragung in den Fällen der Buchstaben a bis d bei Nacht (zwischen 19.00 und 07.00 Uhr), während der Zeit des Bereitschaftsdienstes an Wochenenden und Feiertagen sowie auf der Weide, je Tier |
6,88 € |
13,76 € |
20,64 € |